Stand: Juni 2026 — diese Seite wird bei jeder Neuigkeit zum Gesetzgebungsverfahren aktualisiert.
Die Altersvorsorgepflicht für Selbständige steht im Koalitionsvertrag und wird kommen — die Frage ist nur wann und in welcher Form. Hier findest du den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die bekannten Eckpunkte und was sie für deine Vorsorgeplanung bedeuten.
⏱ Aktueller Stand (Juni 2026)
Noch kein Gesetzentwurf veröffentlicht. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist der Entwurf „in Arbeit“. Es gelten weiterhin nur die bekannten Eckpunkte — verbindlich ist noch nichts.
Die geplanten Eckpunkte
- Gilt nur für neue Selbständige: Die Pflicht soll Personen treffen, die nach Inkrafttreten eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Wer bereits selbständig ist, genießt nach aktuellem Stand Bestandsschutz.
- Gründerverschonung: In den ersten zwei Jahren der Selbständigkeit soll keine Beitragspflicht bestehen.
- Standard ist die gesetzliche Rente: Wer nichts unternimmt, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
- Opt-out in private Vorsorge: Alternativ sollen private Produkte erlaubt sein, wenn sie insolvenz- und pfändungssicher sind und eine Versorgung oberhalb des Grundsicherungsniveaus garantieren.
Warum die Rürup Rente der naheliegendste Opt-out-Kandidat ist
Die Anforderungen an Opt-out-Produkte — Insolvenz- und Pfändungsschutz, lebenslange Leistung, keine vorzeitige Kapitalentnahme — beschreiben ziemlich genau das Profil der Basisrente: Sie ist in der Ansparphase pfändungs- und insolvenzgeschützt, kennt keine Kündigung und zahlt ausschließlich eine lebenslange Rente. Ob auch das neue Altersvorsorgedepot (ab 2027) die Pflicht erfüllen wird, ist offen — sein fehlender Verrentungszwang spricht nach den bisherigen Eckpunkten eher dagegen.
Was du jetzt tun solltest
Bereits Selbständige: Kein akuter Handlungsdruck aus der Pflicht — sie soll euch nicht treffen. Aber: Wer ohnehin vorsorgen will, profitiert unabhängig davon vom Steuerhebel (2026: bis 30.826 € / 61.652 € absetzbar — Ersparnis berechnen).
Gründer und angehende Selbständige: Die Wahl zwischen GRV und privatem Opt-out wird eine der wichtigsten Finanzentscheidungen eurer Selbständigkeit. Ein früh abgeschlossener, provisionsfreier Rürup-Nettotarif dürfte nach aktuellem Stand die Pflicht erfüllen und bleibt dabei deutlich renditestärker als teure Provisionsprodukte, die im Zuge der Pflicht massiv vermarktet werden dürften.
Chronik des Verfahrens
- Juni 2026: Kein Entwurf; BMAS-Staatssekretär bestätigt „in Arbeit“.
- 2025: Koalitionsvertrag verankert die Vorsorgepflicht für neue Selbständige mit Opt-out-Möglichkeit.
- Hintergrund: Frühere Anläufe (zuletzt 2019/2020) scheiterten; rund 3 Mio. Selbständige gelten als nicht obligatorisch abgesichert.
Quellen: BMAS, Koalitionsvertrag 2025, VGSD-Verbandsinformationen. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist erst der Gesetzestext.
