Altersvorsorgepflicht für Selbständige: aktueller Stand

Stand: Juni 2026 — diese Seite wird bei jeder Neuigkeit zum Gesetzgebungsverfahren aktualisiert.

Die Altersvorsorgepflicht für Selbständige steht im Koalitionsvertrag und wird kommen — die Frage ist nur wann und in welcher Form. Hier findest du den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die bekannten Eckpunkte und was sie für deine Vorsorgeplanung bedeuten.

⏱ Aktueller Stand (Juni 2026)

Noch kein Gesetzentwurf veröffentlicht. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist der Entwurf „in Arbeit“. Es gelten weiterhin nur die bekannten Eckpunkte — verbindlich ist noch nichts.

Die geplanten Eckpunkte

  • Gilt nur für neue Selbständige: Die Pflicht soll Personen treffen, die nach Inkrafttreten eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Wer bereits selbständig ist, genießt nach aktuellem Stand Bestandsschutz.
  • Gründerverschonung: In den ersten zwei Jahren der Selbständigkeit soll keine Beitragspflicht bestehen.
  • Standard ist die gesetzliche Rente: Wer nichts unternimmt, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  • Opt-out in private Vorsorge: Alternativ sollen private Produkte erlaubt sein, wenn sie insolvenz- und pfändungssicher sind und eine Versorgung oberhalb des Grundsicherungsniveaus garantieren.

Warum die Rürup Rente der naheliegendste Opt-out-Kandidat ist

Die Anforderungen an Opt-out-Produkte — Insolvenz- und Pfändungsschutz, lebenslange Leistung, keine vorzeitige Kapitalentnahme — beschreiben ziemlich genau das Profil der Basisrente: Sie ist in der Ansparphase pfändungs- und insolvenzgeschützt, kennt keine Kündigung und zahlt ausschließlich eine lebenslange Rente. Ob auch das neue Altersvorsorgedepot (ab 2027) die Pflicht erfüllen wird, ist offen — sein fehlender Verrentungszwang spricht nach den bisherigen Eckpunkten eher dagegen.

Was du jetzt tun solltest

Bereits Selbständige: Kein akuter Handlungsdruck aus der Pflicht — sie soll euch nicht treffen. Aber: Wer ohnehin vorsorgen will, profitiert unabhängig davon vom Steuerhebel (2026: bis 30.826 € / 61.652 € absetzbar — Ersparnis berechnen).

Gründer und angehende Selbständige: Die Wahl zwischen GRV und privatem Opt-out wird eine der wichtigsten Finanzentscheidungen eurer Selbständigkeit. Ein früh abgeschlossener, provisionsfreier Rürup-Nettotarif dürfte nach aktuellem Stand die Pflicht erfüllen und bleibt dabei deutlich renditestärker als teure Provisionsprodukte, die im Zuge der Pflicht massiv vermarktet werden dürften.

Chronik des Verfahrens

  • Juni 2026: Kein Entwurf; BMAS-Staatssekretär bestätigt „in Arbeit“.
  • 2025: Koalitionsvertrag verankert die Vorsorgepflicht für neue Selbständige mit Opt-out-Möglichkeit.
  • Hintergrund: Frühere Anläufe (zuletzt 2019/2020) scheiterten; rund 3 Mio. Selbständige gelten als nicht obligatorisch abgesichert.

Quellen: BMAS, Koalitionsvertrag 2025, VGSD-Verbandsinformationen. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist erst der Gesetzestext.

Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 24 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi