Gesamtkostenquote für die Rürup Rente

Mehr Transparenz für staatlich geförderte Rürup Rente

Durch das Lebensversicherungsreformgesetz hat der Gesetzgeber seit 2015 die Angaben zu Kostenvon Lebensversicherungsverträgen verschärft. Darunter fallen auch Verträge der staatlich geförderten Rürup Rente. Dies ist aus Verbrauchersicht sehr zu begrüßen, da so ein weiterer Schritt in Richtung Kostentransparenz und besserer Produktvergleichbarkeit unternommen wurde.

Konkret wurde §2 der VVG-Informationspflichtenverordnung erweitert.

Bisher mussten bei Lebensversicherungen sowie auch bei Produkten der Rürup Rente nur die Abschluss- & Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten angegeben werden. Eine Vergleichbarkeit von Produkten war für Verbraucher schwierig, weil Versicherer verschiedene Verrechnungsmethoden angewendet haben.

Seit 2015 müssen Rürup Renten Versicherer nun eine Gesamtkostenquote oder Effektivkosten in Prozent angeben. Die Angabe gibt an um wie viel Prozent die Vertragsrendite im Jahr durch die Gesamtkosten des Vertrags geschmälert wird.

Beispiel: Gibt ein Versicherer eine Gesamtkostenquote (Effektivkosten) von 1,00% an und erwirtschaftet im Durchschnitt 3,5% Rendite im Jahr, kommen beim Verbraucher 2,5% Effektivrendite an. 1% werden durch die Kosten des Rürup Renten Vertrags aufgezehrt.

Nicht alle Kosten enthalten

Nach wie vor sind leider nicht alle Kosten in der Gesamtkostenquote (Effektivkosten) enthalten. Bei Verträgen zur Rürup Rente spielt sehr häufig das Thema Zuzahlungen für Kunden eine wichtige Rolle. Die erhobenen Kosten für Zuzahlungen sind zum Beispiel leider in der Gesamtkostenquote nicht berücksichtigt und sollten von Verbrauchern daher extra geprüft werden.

Achtung bei fondsgebundenen Verträgen zur Rürup Rente

Bei Fondsverträgen gibt es 2 Kostenebenen. Einerseits die Kosten auf Versicherungsebene und andererseits die Kosten auf Fondsebene. Bei Modellrechnungen sowie Angeboten müssen Verbraucher unbedingt darauf achten, ob die Kosten auf Fondsebene (sogenannte TER=Total Expense Ratio) in der Gesamtkostenquote (Effektivkosten) mit berücksichtigt wurden oder nicht. Gesamtkostenquote Ruerup RenteViele Versicherer vernachlässigen vor allen Dingen in Modellrechnungen den Einschluss der Fondskosten was zu deutlich zu günstigen Hochrechnungen führt. Einige Versicherer verrechnen sogar fiktive Überschussbeteiligungen aus Rückerstattungen von aktiven Investmentfonds (Kickbacks) bei der Angabe der Gesamtkostenquote. Hier zeigt sich, dass Versicherer alle denkbaren und undenkbaren Möglichkeiten ausschöpfen um ihre Angebote möglichst positiv erscheinen zu lassen. Leider zum Nachteil der Verbraucher.

Einige Versicherer überlassen es dem Vermittler in der Software per Einstellung die Fondskosten mit einzurechnen oder nicht. So kann es sein, dass von der identischen Versicherungsgesellschaft 2 Angebote mit abweichenden Werten vorliegen. Das vermeintlich bessere mit den höheren Hochrechnungen ist dabei das intransparentere und verbraucherunfreundlichere Angebot.

Neben der Gesamtkostenquote sollten Verbraucher also auch einen Blick darauf werfen, ob die Fondskosten sowohl bei den Hochrechnungen als auch bei der Gesamtkostenquote berücksichtigt wurden. Erst dann ist ein fairer Vergleich von unterschiedlichen Angeboten der Rürup Rente möglich.

Neben der Gesamtkostenquote gibt es weitere wichtige Entscheidungskriterien bei klassischen- sowie fondsgebundenen Rürup Renten Verträgen auf die Verbraucher achten sollten.

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Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi