Rürup Rente für Beamte steuerlicher Freibetrag Neuregelung seit 2023

Seit 2023 gibt es eine wichtige Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Basisrenten (Rürup-Renten) für Beamte:

Wegfall des fiktiven Rentenversicherungsbeitrags

Früher musste bei Beamten ein fiktiver Rentenversicherungsbeitrag von ihrem steuerlichen Freibetrag für Altersvorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall. Seit dem 1. Januar 2023 können Beamte 100% ihrer Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben geltend machen, ohne dass ein fiktiver Rentenversicherungsbeitrag abgezogen wird. Diese Änderung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und stellt eine signifikante Verbesserung für Beamte dar.

Aktuelle Regelung

Der steuerliche Freibetrag für Altersvorsorgeaufwendungen, einschließlich Beiträgen zur Basisrente, beträgt nun:

  • Für Alleinstehende: 27.566 Euro (2024)
  • Für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner: 55.132 Euro (2024)

Diese Beträge können Beamte nun vollständig für ihre Basisrente nutzen, ohne Abzüge für fiktive Rentenversicherungsbeiträge.

Auswirkungen

Diese Änderung macht die Basisrente für Beamte deutlich attraktiver:

  1. Höhere Steuerersparnis: Beamte können nun einen größeren Teil ihrer Beiträge steuerlich geltend machen.
  2. Vereinfachung: Die Berechnung des Freibetrags ist nun einfacher und transparenter.
  3. Gleichstellung: Beamte werden in Bezug auf die Basisrente steuerlich ähnlich behandelt wie andere Arbeitnehmer.

Die Basisrente kann somit für Beamte eine sinnvolle Ergänzung zur Pension darstellen, insbesondere angesichts möglicher zukünftiger Kürzungen der Beamtenversorgung.

Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi