Rürup Rente – externe Teilung

Rürup Rente (Basisrente) – externe Teilung aufgrund eines Versorgungsausgleichs

Bei Ehescheidungen findet ein so genannter Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten statt.

Dabei spielt aufgrund einer Ehescheidung häufig eine so genannte externe Teilung von Rentenansprüchen eine Rolle. Diese wird in der Regel bei Rentenansprüchen aus betrieblicher Altersvorsorge (Betriebsrenten) angewendet. Darunter fallen z.B.

  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst
  • etc.

Hat ein ausgleichspflichtiger Ehegatte einen solchen Rentenanspruch, kann eine externe Teilung Anwendung finden. Konkret bedeutet dass, das der Versorgungsträger bei dem das eingezahlte Kapital verwaltet wird einen Ausgleichsbetrag an die ausgleichsberechtigte Person auszahlt.

Es gibt genaue Auflagen, wie die ausgleichsberechtigte Person das Kapital einsetzen muss. Das Geld ist in einen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen, der folgende Bedingungen erfüllt:

  • eine lebenslange Altersrente
  • nicht übertragbar
  • nicht beleihbar
  • nicht veräußerbar
  • Insolvenzgeschützt
  • steuerneutral für den ausgleichspflichtigen Ehepartner
  • nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahr verwertbar

Die geforderten Kriterien legen der Einsatz einer Rürup Rente (Basisrente) für eine externe Teilung nahe. Denn die Rürup Rente erfüllt alle oben genannten Kriterien.

Praxisbeispiel

Vereinfachend nehmen wir folgenden Praxisfall an. Ein Ehepaar gleichen Alters ist seit dem 18 Lebensjahr verheiratet. Die Ehefrau ist Vollzeit bei einem großen Unternehmen berufstätig, der Mann arbeitet nicht. Nach 12 Jahren Ehe lassen sich die Ehegatten scheiden. Die Ehefrau hat eine Betriebsrente in einer Pensionskasse in Höhe von 300 € aufgebaut. Der hinterlegte Kapitalwert beträgt 80.000 €. Da die Betriebsrente vollständig innerhalb der Ehezeit aufgebaut wurde, überträgt die Pensionskasse den Ausgleichsanspruch von 40.000€ z.B. an einen vom Ehemann gewählten Rürup Renten Versicherer. Nach der externen Teilung beträgt der Betriebsrentenanspruch der Ehefrau 150€.

Ausnahmeregelung für Höchstgrenzen der Rürup Rente

Normalerweise sind Einzahlungen in eine Rürup Rente begrenzt auf 22.766€ p.a. für Alleinstehende sowie 45.532€ p.a. für Verheiratete. Im Fall einer externen Teilung verzichten die Versicherer jedoch auf diese Regelung. So ist es möglich auch größere Summen einmalig in eine Rürup Rente einzuzahlen.

Praktischer Ablauf – gerichtliches Verfahren

Der Verfahrensablauf erfolgt über das Familiengericht. Dieses hat die externe Teilung und die damit verbundene Kapitalübertragung zu beschließen. Verfahrensbeteiligte sind dabei die Ehegatten, der Versorgungsträger bei dem die auszugleichende Rente besteht sowie der Versorgungsträger auf den der Ausgleichbetrag übertragen werden soll (z.B. eine Rürup Renten Versicherer). Das Familiengericht bestimmt den auszugleichenden Betrag. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte muss bei einem potentiellen Rürup Versicherer vorab eine schriftliche Bestätigung einholen, dass der Versicherer den Kapitalbetrag aus der externen Teilung annimmt. Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Das Familiengericht hat dann die Übertragung zu beschließen. Danach kann der konkrete Vertragsabschluss sowie die Kapitalübertragung stattfinden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind in folgenden Quellen zu finden:

  • Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Nicht jeder Rürup Renten Versicherer kommt in Frage

Nur einige Rürup Renten (Basisrenten) Versicherer nehmen Geld aus einer externen Teilung an. Viele Versicherer bieten aus gesellschaftspolitischen Gründen keine Angebote in diesen Fällen an. Die Versicherer die Kapital aus einer externen Teilung annehmen, unterscheiden hier auch noch nach der Betriebsrentenform aus der das Kapital kommt. Je nach Versicherer werden einige Betriebsrentenformen akzeptiert, andere nicht.

Je nach Vertragsrestlaufzeit nehmen private Versicherungsunternehmen Einmalbeiträge aus externen Teilungen ab einem Mindestbetrag zwischen 5.000 € und 10.000 € an.

Sie haben bereits Unterlagen des Familiengerichts vorliegen? Dann sollten Sie durch einen Experten prüfen lassen, welche Rürup Renten Versicherer für eine Abwicklung in Frage kommen und wo es die besten Konditionen gibt. Einige Versicherer bieten auch spezielle Sondertarife mit vergünstigten Kosten für solche Fälle an.

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Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi