Definition Rürup Rente / Basisrente
Die Basisrente, auch Rürup Rente genannt (nach dem Ökonomen Bert Rürup), wurde im Jahr 2005 vom Gesetzgeber im Zuge des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) eingeführt. Der Gesetzgeber war und ist sich bewußt, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Alter nicht mehr ausreicht.
Daher wurde die so genannte Rürup Rente unter dem offiziellen Begriff der Basisrente ins Leben gerufen.
Ein Grund für die Einführung der Rürup Rente war unter anderem, dass es bis dahin für Selbständige und Freiberufler keine Form der Altersvorsorge gab, die staatlich gefördert wurde.
Für Angestellte und Beamte, ist mit der Riester Rente seit 2001 eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform vorhanden, die jedoch nicht für Selbständige gilt. Die Einführung der Rürup Rente schloss diese Lücke und schaffte eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform, welche durch die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Beiträge besonders für gut verdienende Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Beamte gleichermaßen interessant ist.
Trotz der staatlichen Förderung, handelt es sich bei der Rürup Rente um eine völlig kapitalgedeckte Rente, die nichts mit dem umlagefinanzierten System und den Problemen der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun hat.
So wurde vom Gesetzgeber eine neue steuerlich lukrative Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbständige, Freiberufler sowie Angestellte geschaffen.
Was die Produktflexibilität angeht, hat sich der Gesetzgeber bei der Definition der Rürup Rente eng an die der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Eine Auszahlung ist nur als Rente möglich und als Hinterbliebene kann man, genau wie in der gesetzlichen Rentenversicherung nur Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder einschließen.
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