Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 ) Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente )
Zum Thema Anrechnung einer Rürup Rente bzw. Basisrente bei Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 ) sowie weiteren Fällen finden sich im Internet leider sehr widersprüchliche Informationen. Auch Berater und Experten äußern sich ganz unterschiedlich zu den Themen. Dies ist für Verbraucher sehr verwirrend.
Folgende Artikel fassen Ihnen die wichtigsten Fakten zusammen und geben Ihnen einen schnellen Überblick zum aktuellen Sachstand.
In folgenden Fällen wird kontrovers über eine Anrechnung einer Rürup Rente bzw. Basisrente berichtet:
Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 )
Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) bei Pfändung und Insolvenz
Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) bei Sozialhilfe, Grundsicherung, Witwen-/Witwerrente & Altersrente
Die Versicherer schließen laut gesetzlichen Zertifizierungsvorgaben eine Kündigung, Beleihung, Kapitalisierung, Abtretung, Vererbung an Dritte oder eine Verpfändung für den Versicherten aus. Jedoch bedeutet dieser vertragliche Verwertungsausschluss für den Vertragsinhaber nicht gleichzeitig dass auch Gläubiger oder Behörden keinen Zugriff auf das Kapital in einer Rürup Rente ( Basisrente ) haben und diese nicht anrechnen können bzw. das angesparte Kapital durch Kündigung zu verwerten.
Neben Nennung der einzelnen gesetzlichen Quellen beleuchte ich kontroverse Positionen von Versicherungswirtschaft und Rechtsexperten bzgl. der einzelnen Fälle der Anrechnung.
Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) – Gesetzesgrundlage
Die meisten Versicherer sowie die überwiegende Anzahl der Quellen im Internet bezeichnen die Rürup Rente ( Basisrente ) als Hartz 4 sicher. Danach würde keine Anrechnung einer Rürup Rente ( Basisrente ) beim Arbeitslosengeld 2 stattfinden.
Schaut man sich den genauen Gesetzestext aus §12 SGB II an, findet man die Formulierung in Absatz 2 Satz 2.
„…nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens…“.
Aus anderen Gesetzen (SGB II und SGB XII) wird dies meist als Riester Rente nach §10a EStG interpretiert.
Somit würde die Rürup Rente ( Basisrente ) hier nicht explizit genannt.
Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) Anrechnung – Altersvorsorge Höchstgrenzen
In Satz 3 wird von „geldwerte Ansprüchen, die der Altersvorsorge dienen…“ gesprochen. Gleichzeitig werden jedoch folgende Höchstgrenzen genannt:
750€ je vollendetem Lebensjahr,
maximal 50.250€ (ab 1964 geborene),
maximal 49.500€ (zwischen 1958 und 1963 geborene),
maximal 48.750€ (geboren 1957 und früher)
In Absatz 3 Satz 3 wird speziell auf Personen die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind hingewiesen. „Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen… von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang“
Als angemessene Alterssicherung wurde durch diverse Urteile bestätigt, wenn die bei Erreichen der maßgebenden Altersgrenze zu erwartende Rente den Betroffenen voraussichtlich ganz oder teilweise unabhängig von Sozialhilfe machen wird.
Der Gesetzestext liefert also leider keine 100%ige Sicherheit, dass eine Rürup Rente ( Basisrente ) nicht angerechnet werden kann. Dies betonen auch Fachanwälte im Internet die unter anderem auf ein BGH Urteil vom 09.06.2010, (Az. XII ZB 120/08) verweisen. In diesem Urteil ging es jedoch um eine Lebensversicherung und nicht um eine Rürup Rente ( Basisrente ). Jedoch wird auch im BGH Urteil eine Rürup Rente ( Basisrente ) nicht explizit als nicht anrechenbares Vermögen genannt. Das werten Fachanwälte als Indiz für eine Anrechnungsmöglichkeit der Rürup Rente ( Basisrente ) bei Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 ).
Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) Anrechnung – Grundfreibetrag
Wenn eine Rürup Rente ( Basisrente ) angerechnet würde, gilt zusätzlich folgender Grundfreibetrag:
Grundfreibetrag: 150€ je vollendetem Lebensjahr,
mindestens 3.100€,
maximal 10.050€ (ab 1964 geborene),
maximal 9.900€ (zwischen 1958 und 1963 geborene),
maximal 9.750€ (geboren 1957 und früher)
+3.100€ für jedes leistungsberechtigte, minderjährige Kind
Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) Anrechnung – Fazit
Meines Wissens besteht noch kein Rechtsurteil in dem es explizit um eine Rürup Rente ( Basisrente ) und deren Anrechnung geht. In der Praxis sind Verbraucher damit abhängig von der jeweiligen Bearbeitungsstelle und deren Vorgehen und Interpretation der Gesetzestexte.
Berater sollten vorsichtig sein bzgl. Äußerungen in die Richtung, dass eine Rürup Rente ( Basisrente ) Hartz 4 sicher ist!
Wenn Sie als Verbraucher solche Aussagen von Beratern erhalten haben, ist dies kein Zeichen von Fachkompetenz und Seriosität. Das Thema bedarf einer differenzierteren Darstellung wie hoffentlich durch diesen Artikel dargestellt wurde.