Stand: Juni 2026
Für GmbH-Geschäftsführer (GGF) und AG-Vorstände ist die Rürup Rente (Basisrente) oft der wirksamste private Vorsorgebaustein — gerade weil beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber es gibt eine Steuerfalle, die kaum ein Vermittler erwähnt: die Kürzung des Höchstbetrags bei bestehender Pensionszusage. Hier die Regeln, eine Beispielrechnung und die sinnvollen Strategien.
Ausgangslage: GGF und die gesetzliche Rente
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (in der Regel ab 50 % Beteiligung oder mit Sperrminorität) sind sozialversicherungsfrei — sie zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und bauen dort auch keine Ansprüche auf. Die Altersvorsorge muss also komplett privat oder über die GmbH organisiert werden. Die drei üblichen Wege:
- Betriebliche Versorgung über die GmbH: Pensionszusage, Unterstützungskasse oder Direktversicherung
- Rürup Rente privat: 2026 bis zu 30.825,60 € (ledig) / 61.651,20 € (verheiratet) als Sonderausgaben absetzbar
- Freies Vermögen: ETF-Depot, Immobilien — flexibel, aber ohne Sonderausgabenabzug
Der volle Höchstbetrag — aber nur ohne Pensionszusage
Ein GGF ohne betriebliche Altersversorgung kann den vollen Rürup-Höchstbetrag nutzen. Da keine GRV-Beiträge angerechnet werden (anders als bei Angestellten), steht ihm der komplette Rahmen von 30.826 € zur Verfügung — bei 45 % Grenzsteuersatz fast 14.000 € Steuerersparnis pro Jahr. Die konkrete Ersparnis zeigt der Rürup Rechner.
Die Kürzungsfalle: Pensionszusage & Co. (§ 10 Abs. 3 EStG)
Hat der GGF eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung — typischerweise eine Pensionszusage der eigenen GmbH oder eine Direktversicherung —, wird der Rürup-Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt: 18,6 % des Geschäftsführergehalts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 €).
| GF-Jahresgehalt | Fiktive Kürzung (18,6 %) | Verbleibender Rürup-Höchstbetrag 2026 (ledig) |
|---|---|---|
| 80.000 € | 14.880,00 € | 15.945,60 € |
| 101.400 € oder mehr | 18.860,40 € (Maximum) | 11.965,20 € |
Wichtig zu wissen: Der Bundesfinanzhof hat die Kürzung beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer im entschiedenen Fall sogar dann bestätigt, wenn die Direktversicherung über Entgeltumwandlung — also wirtschaftlich aus eigenem Geld — finanziert wurde (BFH, Urteil vom 15.07.2014, X R 35/12). Vor der Kombination aus Pensionszusage und großem Rürup-Vertrag gehört die Kürzung deshalb in jede Planung — hier lohnt die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Strategien für GGF
- Ohne bestehende bAV: Voller Rürup-Rahmen nutzbar — idealerweise als provisionsfreier ETF-Nettotarif, denn bei fünfstelligen Jahresbeiträgen kosten Provisionstarife schnell zehntausende Euro Abschlusskosten. Die besten Tarife: Basisrente Vergleich 2026.
- Mit Pensionszusage: Erst die Kürzung berechnen (siehe Tabelle), dann den verbleibenden Rürup-Rahmen gezielt füllen — auch ein gekürzter Höchstbetrag von ~12.000 € bringt bei 45 % Grenzsteuersatz noch über 5.000 € Steuerersparnis jährlich.
- Flexible Gewinnjahre: Rürup erlaubt Zuzahlungen — in guten Geschäftsjahren den Höchstbetrag ausschöpfen, in mageren nur den Sockel besparen.
- Insolvenzschutz: Das Rürup-Guthaben ist in der Ansparphase pfändungs- und insolvenzgeschützt — für Unternehmer ein eigenständiges Argument neben der Steuer.
- Ab 2027 zusätzlich: Das neue Altersvorsorgedepot (Klingbeil-Rente) steht auch GGF offen — als Sockel-Baustein mit bis zu 540 € Zulage, ersetzt den Rürup-Steuerhebel aber nicht.
AG-Vorstände
Vorstandsmitglieder einer AG sind kraft Gesetzes nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert — für sie gilt dieselbe Logik wie für beherrschende GGF: voller Höchstbetrag ohne bAV-Anwartschaft, Kürzungsprüfung mit.
Häufige Fragen
Kann die GmbH die Rürup-Beiträge des Geschäftsführers zahlen?
Die Rürup Rente ist ein privater Vertrag — zahlt die GmbH, ist das Gehalt (lohnsteuerpflichtig). Der Abzug erfolgt dann in der privaten Steuererklärung des GGF. Sinnvoller ist meist eine Gehaltsanpassung in Kombination mit privatem Abschluss.
Rürup oder Pensionszusage — was ist besser?
Kein Entweder-oder: Die Pensionszusage wirkt auf Ebene der GmbH (Betriebsausgabe, aber Bilanzberührung und Auslagerungsthematik), Rürup auf privater Ebene — und die Kürzungsregel verbindet beide. Die Abwägung inkl. Unterstützungskasse gehört in eine individuelle Beratung: Video-Beratung buchen.
Hinweis: Steuerliche Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Quellen: § 10 Abs. 3 EStG; BFH X R 35/12; Rechengrößen 2026.
