Anrechnung Sozialhilfe, Grundsicherung, Witwen-/Witwerrente & Altersrente

Anrechnung einer Rürup Rente ( Basisrente ) bei Sozialhilfe, Grundsicherung, Witwen-/Witwerrente & Altersrente

Für eine Entscheidung pro oder contra einer staatlich geförderten Rürup Rente ( Basisrente ) treten häufig Fragen zur Anrechnung in unterschiedlichen Situationen auf. Hier eine Übersicht der wichtigsten Szenarien.

In folgenden Fällen wird kontrovers über eine Anrechnung einer Rürup Rente bzw. Basisrente berichtet:

Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 )

Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) bei Pfändung und Insolvenz

Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) bei Sozialhilfe, Grundsicherung, Witwen-/Witwerrente & Altersrente

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Sozialhilfe, Grundsicherung Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente )

Die gesetzlichen Grundlagen zur Anrechnung bei Sozialhilfe finden sich im SGB X2 §90 .

In Absatz 2 Satz 2 werden explizit Verträge laut §10a sowie Abschnitt XI EStG genannt. Dabei handelt es sich um die Riester Rente.

Es ist von einer vergleichbaren Sachlage auszugehen, den wir bereits um Artikel zu Arbeitslosengeld 2 und Harz 4 erläutern.

Grundsicherung im Alter Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente )

Die gesetzlichen Grundlagen zur Grundsicherung im Alter finden sich in SGB X2 §41-46b .

Bei Auszahlung der Grundsicherung werden nach Berücksichtigung der Freibeträge sämtliche Einkünfte angerechnet. Somit gehört auch eine Rürup Rente ( Basisrente ) zu den anrechenbaren Einkünften. Sie wird voll angerechnet.

 Witwen-/Witwerrenten Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente )

Bei Witwer- oder Witwengeld aus der Beamtenversorgung findet keine Anrechnung einer Rürup Rente / Basisrente statt. Bei Hinterbliebenenrenten aus der Deutschen Rentenversicherung ( Witwer- / Witwenrenten ) gilt folgende Regelung:

Bei vor dem 01.01.1962 geborenen: nein

Bei ab dem 01.01.1962 geborenen: ja

Bei Verheirateten genügt es, wenn einer der Ehepartner vor dem 01.01.1962 geboren ist.

Auch bei Halb- und Vollwaisenrenten wird eine Rürup Renten Auszahlung als Einkommen angerechnet.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Witwenrente finden sich in unter anderem in SGB VI §97 und SGB VI §242a

Altersrente Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente )

Eine Rürup Rente ( Basisrente ) wird grundsätzlich nicht auf die Altersrente angerechnet.

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Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
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Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
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Bijan Kholghi