Rürup Freibetrag bleibt für 2013 und 2014
Zum 01.07.2013 ist das Jahressteuergesetz sowie Teile des Altersverbesserungsgesetzes in Kraft getreten.
Die angedachte Erhöhung des Rürup Renten Freibetrags von 20.000€ je Person auf 24.000€ per anno wurde vom Bundesrat abgelehnt.
Begründung: Dies würde eine unverhältnismäßige Benachteiligung für gesetzlich Rentenversicherte bedeuten. Somit bleibt es bei den aktuell 20.000 € bzw. 40.000 € Rürup Freibetrag per anno.
Im Gesetz wurden einige Änderungen bei der Riester Rente umgesetzt. So wurden einige Regelungen zur Vereinfachung von Wohn Riester Produkten festgelegt.
Auch wird ein neues Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge eingeführt. Anhand dieses so genannten PIBs soll es für Kunden einfacher werden, Rürup Rentenprodukte zu vergleichen. Vor allen Dingen die Kosten sollen noch transparenter gegenüber gestellt werden können.
Weiter soll es zukünftig auch eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen geben, die im Rahmen der Rürup Förderung steuerlich absetzbar sind.
Produkte dazu werden Versicherer voraussichtlich ab 2014 auf den Markt bringen.
Quelle: Bundesrat.de Meldung