Höhere steuerliche Freibeträge für die Rürup Rente, 24.000 € je Person

Altersvorsorge-
verbesserungsgesetz

Am 31.01.2013 hat der Bundestag das sogenannte Altersvorsorgeverbesserungsgesetz beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats steht jedoch noch aus.

Mit diesem Gesetz möchte der Staat private Altersvorsorge bei den Bürgern verstärkt fördern.

Danach ist vorgesehen die steuerlichen Freibeträge für die Rürup Rente je Person auf 24.000 € zu erhöhen. Ehepaare hätten dann 48.000 € p.a. an Rürup Freibetrag. Die neuen Förderhöchstgrenze für eine Basisversorgung bedeuten mehr Spielraum für die Altersvorsorge.

Weiter Inhalte des Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes sind eine Verbesserung der Absetzbarkeit von Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie standardisierte Produktinfosblätter für die Riester Rente.

Die neuen Freibeträge für die Rürup Rente sehen wie folgt aus:

Alleinstehende: 24.000 € davon in 2013 76% absetzbar -> 18.240 € p.a.

Verheiratete: 48.000 € davon in 2013 76% absetzbar -> 36.480 € p.a.

Dieser Freibetrag gilt für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken sowie Beiträgen zur Basis- oder Rürup Rente.

Kunden mit bestehenden Rürup Renten Verträgen können in der Regel Ihre jährlichen Zahlungen über Zuzahlungen aufstocken.

Einen unabhängigen Marktvergleich zur Rürup Rente finden Sie hier.

Bijan Kholghi

Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi