Steuerliche Freibeträge zur Rürup Rente ab 2015 erhöht.
Ab 2015 gelten 22.172 € für ledige sowie 44.344 € für verheiratete als neuer steuerlicher Freibetrag für die Rürup Rente.
Mit dem “Zollkodex-Anpassungsgesetz” auch Jahressteuergesetz 2015 (JStG 2015) genannt, welches zum Anfang 2015 verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber nachgebessert bzgl. der steuerlichen Höchstgrenzen der Rürup Rente bzw. Basisrente. (Bundesanzeiger Originaltext)