Rürup Rente Abfindung und Fünftelregelung

Rürup Rente Abfindung – Steuern sparen durch die Fünftelregelung

Rürup Rente Abfindung – Viele Angestellte scheiden aktuell vor dem offiziellen Renteneintrittszeitpunkt aus dem Berufsleben aus. Dabei wird häufig mit dem Arbeitgeber eine Regelung über eine Abfindung getroffen. So kann der Arbeitnehmer vorzeitig in Ruhestand gehen und erhält dafür eine Entschädigungszahlung. Diese Regelung kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber attraktiv sein. Die Abfindung führt beim Arbeitnehmer im Jahr der Auszahlung zu einem deutlich erhöhten Einkommen, was meist steuerliche Mehrbelastung bedeutet.

Fünftelregelung – eine steuerliche Erleichterung

Der Gesetzgeber hat für solche Situationen eine Regelung getroffen, die Bundesbürger einmalig in Anspruch nehmen dürfen. Es handelt sich um die so genannte Fünftelregelung. Diese kann für Situationen in Anspruch genommen werden, in der der Bürger eine einmalige Auszahlung erhält, deren Anspruch jedoch über mehrere Jahre erarbeitet wurde. Typische Fälle dafür sind Abfindungen oder Einmalauszahlungen aus betrieblichen Altersvorsorgeverträgen wie z.B. einer Unterstützungskasse oder Direktversicherung.

Funktionsweise: Es wird nur 1/5 der erhaltenen Abfindung dazu verwendet den Steuersatz zu ermitteln. Dadurch ergibt sich ein so genannter Progressionsvorteil. Das bedeutet, dass der so ermittelte Steuersatz wahrscheinlich günstiger ist, als wenn die volle Abfindung berücksichtigt worden wäre. Der ermittelte günstigere Steuersatz wird dann auf die gesamte Abfindung angewendet. Der Vorteil der Fünftelregelung ergibt sich also aus einer Ermäßigung des Steuersatzes.

Basisrente / Rürup Rente doppelt sinnvoll

Bei Anwendung der Fünftelregelung empfehlen Steuerberater häufig den Abschluss einer Rürup Rente (Basisrente) gegen Einmalbeitrag. Gerade bei Abfindungen kommt die Regelung häufig zum Einsatz. Dadurch lassen sich die normalen Einkünfte im jeweiligen Jahr reduzieren. Die sich aus der Rürup Rente ergebende Steuerersparnis wirkt sich praktisch 5-fach aus! Die höhe der Steuerersparnis ist deutlich höher als in normalen Fällen. Diese kann sogar so hoch sein, dass sich die gesamten Beiträge die in eine Rürup Rente eingezahlt werden, als Steuerersparnis refinanzieren. Der Steuerpflichtige erhält also eine Rente gratis, rein durch Steuern finanziert. Die Rürup Rente in Kombination mit einer Abfindung bzw. der Fünftelregelung ist also meist eine hochattraktive Kombination.

Wichtige Tipps zur Steuergestaltung

  • Versuchen Sie die Abfindungsauszahlung möglichst in ein Jahr zu verlegen, in dem Sie wenig Einkünfte erwarten
  •  Veranlagen Sie als Ehepaar gemeinsam, können Sie auch den Rürup Freibetrag Ihres Ehegatten nutzen
  • Berücksichtigen für eine Rürup Renten Einzahlung die abzuziehenden gesetzl. Rentenversicherungsbeiträge
  • Bei hohem Grundeinkommen (ledige über 55.000€, verheiratete über 110.000€) ergibt sich kein Effekt aus der Fünftelregelung

Falls es mit dem Arbeitgeber verhandelbar ist, sollte man den Auszahlungszeitpunkt der Abfindung in ein Jahr verlegen, in dem wenig sonstige Einkünfte erzielt werden. Also tendenziell lieber in den Januar nach Ende der Beschäftigung und nicht noch in den Dezember. Das ist deutlich günstiger für die Anwendung der Fünftelregelung.

Veranlagen Ehegatten zusammen, besteht ein gemeinsamer Freibetrag von 40.000 €. Davon abzuziehen sind die Beiträge die beide Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Liegt das Grundeinkommen über 55.000€ bei ledigen oder über 110.000€ bei verheirateten, macht die Anwendung der Fünftelregelung keinen Sinn.  Denn dann liegt der Grenzsteuersatz ohnehin in der Spitze, so dass sich keine Vergünstigung ergeben kann.

Modellrechnung durch Experten erstellen lassen

Steuerpflichtige, die über die Anwendung der Fünftelregelung bei einer Abfindung, sowie den Einsatz einer Rürup Rente nachdenken, sollten sich durch ihren Steuerberater oder einen unabhängigen Experten eine steuerliche Modellrechnung erstellen lassen. So kann man die richtigen Maßnahmen im Voraus planen.

Durch unsere bundesweite und langjährige Tätigkeit, haben wir bereits viele Mandanten bei der Umsetzung einer Rürup Rente in Verbindung mit der Fünftelregelung sowie Abfindung unterstützt. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Steuerrechnung bei uns an oder informieren Sie sich über den Rürup Renten Vergleich!

 

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Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi