In welchen Fällen kann eine Rürup Rente ( Basisrente ) angerechnet werden?
Damit beschäftigt sich unsere neue Artikelserie in der wir den aktuellen Sachstand sowie die Gesetzes- und Urteilslage zum Thema Anrechnung einer Rürup Rente ( Basisrente ) darstellen.
Was gibt es überhaupt für Fälle der Anrechnung?
In folgenden Fällen stellt sich die Frage der Anrechnung einer Rürup Rente ( Basisrente ).
- Arbeitslosengeld 2 bzw. Harz 4
- Insolvenz & Pfändung
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter
- Witwen / Witwerrente
- Altersrente
Anrechnung – Widersprüchliche Informationen im Internet
Im Internet finden sich für Verbraucher leider sehr widersprüchliche Informationen zum Thema Anrechnung einer Rürup Rente ( Basisrente ).
Häufig und in der Mehrzahl findet man Quellen, die behaupten, dass eine Rürup Rente grundsätzlich Pfändungssicher ist und keine Anrechnung stattfindet. Forscht man jedoch etwas genauer finden sich auch kontroverse Darstellungen sowie Analysen von Rechtsanwälten die eine andere Auffassung vertreten.
Demnach gibt es durchaus Fälle, in denen bei einer Rürup Renten ( Basisrente ) sogar in der Einzahlungszeit eine Anrechnung stattfinden könnte. Darauf deuten einige Gesetzestexte sowie Urteile hin, die in einem ähnlichen Kontext entschieden wurden.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zu diesen Themen finden sich in den Sozialgesetzbüchern sowie in der Zivilprozessordnung. In unseren Artikeln verlinken wir auf die einzelnen gesetzlichen Grundlagen zum jeweiligen Thema, so dass Sie als Verbraucher erstmalig eine vollständige Übersicht über die entscheidenden Fakten haben. Auf dejure.org sind unter den Gesetzestexten auch die passenden Urteile die sich mit diesem Thema beschäftigen zitiert und verlinkt.
Unterschiedung Einzahlungszeit und Rentenphase
Grundsätzlich ist für eine Anrechnung zwischen der Einzahlungszeit, auch Aufschubzeit genannt, und der Rentenphase einer Rürup Rente, in der die Rente konkret ausgezahlt wird, zu unterscheiden.
Beispiel Pfändungen
Für die Rentenphase ist relativ klar, dass bei Überschreiten der Pfändungsfreibeträge eine Anrechnung der Rürup Rente ( Basisrente ) stattfindet. Als Rentner mit hohen Einkünften können Sie sich somit leider nicht vor Pfändungen schützen.
Die meisten Verbraucher gehen aufgrund fälschlich ausgestellter Werbeprospekte davon aus, dass eine Anrechnung der Rürup Rente in der Einzahlungszeit bei Insolvenz ausgeschlossen ist. Dies ist leider nicht bedingungslos der Fall. Lesen Sie hier weiter…