Der Garantiezins für Lebensversicherungen sowie die Rürup Rente sinkt zum 01.01.2017 von 1,25% auf 0,90%.
Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entschieden und die „Erste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichts-Gesetz“ verabschiedet.
Diese wurde am 31.05.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit wird auf das anhalten niedrige Zinsniveau, verursacht durch die europäische Geldpolitik, reagiert.
Versicherungen müssen bei klassischen Lebensversicherungen sowie Rürup Rente Produkten, gesetzlich vorgeschrieben, einen Großteil der Gelder festverzinslich anlegen. In der Praxis bedeutet dies die Anlage in Staatsanleihen.
Durch die expansive Notenbankpolitk der EZB bieten die meisten europäischen Staatsanleihen mittlerweile negative Zinsen. Dies bereitet den Rürup Rente Versicherern erhebliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung Ihrer Garantiezusagen.
Die Senkung des Garantiezinses macht klassische Rürup Rente Produkte sowie Lebensversicherungen noch unattraktiver für Verbraucher.
Kritisch hatten sich im Vorfeld die Medien sowie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geäußert. Dieser hatte die Pläne des Bundesfinanzministeriums als zu kurzfristig und zu weitgehend bezeichnet.
Neben der Garantiezins Senkung müssen sich Verbraucher auch darauf einstellen, dass die Überschüsse der Versicherer weiter sinken werden. Erzielen die Rürup Rente Versicherer aktuell noch ca. 3% Gesamtzins (Garantie + Überschuszins) dürfte auch dieser Wert nicht zu halten sein.
Rat an Verbraucher
Verbraucher sollten wegen der Unattraktivität klassischer Rürup Renten auf Fondsprodukte sowie ETF Produkte ausweichen. Für manchen Verbraucher mit hohem Sicherheitsbedürfnis können auch Rürup Rente Indexpolicen eine Alternative darstellen.
Immer sollten Verbraucher darauf achten, dass die Gesamt- oder Effektivkostenquote bei Verträgen möglichst gering ist. Besonders durch Sonder-, Gruppen, Netto- und Honorartarife können Verbraucher die Kosten in Verträgen minimieren und so eine gewisse Mindestrendite erzielen.
Die meisten Verbraucher wissen nicht, dass die Vertragskosten vom Sparbetrag abgezogen werden, bevor der Garantiezins angewendet wird. Die neuen 0,90% Garantiezins stellen damit einen Bruttozins dar, von dem die Vertragskosten noch abzuziehen sind! In anbetracht der Tatsache, dass übliche Verträge meist Kostenquoten von 1% und mehr haben, bleibt als Nettozins nichts für Verbraucher übrig.